Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlosserei Oertel GmbH – Digitale Außenwerbung
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vereinbarungen zwischen der Schlosserei Oertel GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber bezüglich der Schaltung von digitaler Werbung („Vertrag“).
1.2 Der Vertrag umfasst, sofern nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots sowie weiterer Inhalte auf digitalen Medien („Schaltung“).
2. Auftragserteilung und -annahme
2.1 Ein Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich.
2.2 Bei Aufträgen, die durch Agenturen oder Mittler erteilt werden, wird der Vertrag zwischen der Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer geschlossen. Wenn diese im Namen eines werbungtreibenden Unternehmens („Werbungtreibender“) handeln, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich angekündigt werden. In beiden Fällen tritt die Agentur/Mittler mit Vertragsabschluss ihre Ansprüche aus dem Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, sofern diese Bestandteil der Beauftragung sind. Der Auftragnehmer akzeptiert diese Abtretung (Sicherungsabtretung).
2.3 Die Aufträge des Auftraggebers müssen Angaben zum beworbenen Produkt („Produktgruppe“) sowie zum Werbungtreibenden enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn der Inhalt, die Herkunft oder die technische Form nach den sachlichen Kriterien des Auftragnehmers als unangemessen gelten (z.B. extreme politische, religiöse oder weltanschauliche Werbung, Verstöße gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorschriften, oder wenn die Werbung den Interessen der Betreiber, in deren Einrichtungen die Schaltung erfolgt, widerspricht). Bereits zustande gekommene Verträge können unter diesen Bedingungen ebenfalls gekündigt werden. Bei auftretenden rechtlichen oder ethischen Bedenken während der Schaltung kann der Auftragnehmer die Werbung sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen.
2.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer kann jedoch Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Auftraggebers an verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG übertragen.
2.6 Die Geltung der AGB des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein spezifisches redaktionelles Umfeld der Schaltung besteht nicht.
2.8 Der Auftraggeber hat bis zum Beginn der Schaltung die Möglichkeit, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen: 5% bei Rücktritt bis 8 Wochen vor der Schaltung, 10% bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn und 25% danach von der gebuchten Brutto-Medialeistung. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, was den Entschädigungsbetrag entsprechend senkt.
2.9 Die Dauer des Werbevertrages wird in der Buchungsbestätigung festgelegt.
2.10 Ab dem Beginn der ersten Ausstrahlung der Werbung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2.11 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt.
3. Schaltzeit
3.1 Die Schaltzeit beginnt mit dem Tag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch an dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzögerung des Auftraggebers hätte geschaltet werden können, und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.
4. Wettbewerbsbeschränkung
4.1 Ein Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht garantiert.
5. Werbemittel
5.1 Die Bereitstellung der erforderlichen Reproduktionsunterlagen obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltzeitpunkt geeignete Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber umgehend über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen informieren. Eine weitergehende Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit obliegt nicht dem Auftragnehmer. Auf Anfrage des Auftraggebers und auf dessen Kosten kann der Auftragnehmer die Werbemittel erstellen oder erforderliche Anpassungen vornehmen. Wenn der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig bereitstellt und dies zu einer Verzögerung oder Verkürzung der Schaltung führt, bleibt der Auftraggeber dennoch zur Zahlung verpflichtet. Etwaige nicht genutzte Aufwendungen sind dem Auftragnehmer gutzuschreiben.
5.2 Die vom Auftragnehmer entwickelten Werbeideen und grafischen Umsetzungen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Werke zu nutzen. Sofern im Vertrag ein Nutzungsrecht nach der Schaltung vereinbart wird, umfasst dieses das einfache, unbegrenzte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen (Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Auftraggebers auszustrahlen. Änderungen am Werk sind erlaubt.
5.3 Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung für die Form und den Inhalt der Werbemotive sowie deren rechtliche Unbedenklichkeit. Dies umfasst die Pflicht, sicherzustellen, dass der Zweck, die Inhalte und die Gestaltung der Werbemittel sowie der Zielseiten, auf die verwiesen wird, keine Rechte Dritter verletzen und allen geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafgesetze sowie der besonderen Vorschriften für bestimmte Berufe und Produktgruppen, entsprechen. Der Auftraggeber wird insbesondere auf Bestimmungen zur unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG), zur Preisangabenverordnung, zum Telemediengesetz und andere relevante Gesetze hingewiesen.
5.4 Bei Kenntnis von fehlerhaften Aussagen oder bedenklichen Werbemitteln ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Korrektur zu ergreifen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Motiv bis auf Widerruf als Beispiel und für eigene Werbezwecke ohne Entgelt zu verwenden.
6. Preise
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs.
7.2 Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Aufrechterhaltung des Vertrags von einer Vorauszahlung abhängig machen.
8. Vertragsstörungen / Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers möglich. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt.
8.3 Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird keine Haftung übernommen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, unzureichende Daten oder für die Qualität der Wiedergabe von Bilddateien.
8.5 Eine Haftung für die Nichteinhaltung, Verzögerung oder Beendigung der Schaltung aufgrund von Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Bei eigenem Verschulden wird eine Ersatzschaltung angeboten oder bereits gezahlte Beträge erstattet.
8.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten des Auftragnehmers.
8.7 Offensichtliche Mängel sind spätestens eine Woche nach Beendigung der Schaltung schriftlich zu melden.
9. Datenschutz
9.1 Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite zu finden: www.screenking.de
10. Gerichtsstand
10.1 Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Lutherstadt Wittenberg.
Stand: 01.02.2025